Mit dem Führerschein Klasse L darfst du Zugmaschinen (Traktoren) bis maximal 40 km/h führen. Das schließt sowohl selbstfahrende Arbeitsmaschinen als auch Zugmaschinen mit Anhänger ein, wobei Anhänger in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten dürfen.
Die Klasse L ist besonders für Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Lohnunternehmen oder den privaten Einsatz auf dem Hof relevant. Sie ermöglicht es dir, landwirtschaftliche Fahrzeuge legal und sicher auf öffentlichen Straßen zu bewegen, ohne die höheren Klassen wie T oder B erwerben zu müssen.
Wichtig zu wissen:
Mindestalter: ab 16 Jahren
Fahrzeugtypen: Traktoren, Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen
Zulässige Geschwindigkeit: bis 40 km/h
Anhänger: nur bis 25 km/h
Mit dem Führerschein Klasse L bist du optimal ausgerüstet für den praxisnahen Einsatz auf Feld, Hof oder Forst, sparst Zeit bei Ausbildung und Prüfungen und kannst flexibel im landwirtschaftlichen Alltag unterwegs sein.